Maßnahmen am Unfallort
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle absichern
- Erste Hilfe leisten:
Polizei/Notruf: 110
Krankenwagen/Feuerwehr: 112 - Verlassen Sie nicht den Unfallort
- Bemühen Sie sich um Zeugenaussagen
- Fotos vom Unfallort machen
- Unfallbericht (Download hier) exakt aufnehmen
- Schuldanerkenntnis (Download hier) unterzeichnen lassen
- Unterstützen Sie die Polizei bei der Aktenaufnahme
- Sachverständigen anrufen
UnverschuldeterUnfall?
- Wenn Sie das Kennzeichen und den Namen des Unfallgegners kennen, finden wir kurzfristig die gegenerische Versicherung
- Wir beraten Sie über die weitere Vorgehensweise der Schadenabwicklung
IhreRechtsansprüche?
- Bei unverschuldetem Unfall haben Sie die freie Wahl eines Gutachters. Warten Sie nicht, bis Ihnen die gegnerische Seite einen "eigenen" Gutachter schickt!
- Teilweise versuchen Versicherungen aus Kostengründen den Opfern unverschuldeter Unfälle Teile ihrer Schadenersatzanspüche vorzuenthalten. Oft wird die Wertminderung nicht berechnet, die Löhne willkürlich gekürzt oder der Schaden mit Minimallöhnen kalkuliert.
- Bei eindeutiger Rechtslage (keine Schuld) sind sämtliche Kosten vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung zu begleichen:
- Reperaturkosten / Wiederbeschaffungswert
- Umbaukosten
- Wertminderung
- Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
- Gutachterkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Schmerzensgeld